Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir legen großen Wert auf den Schutz Ihrer Daten. Um Sie in vollem Umfang über die Verwendung personenbezogener Daten zu informieren, bitten wir Sie die folgenden Datenschutzhinweise zur Kenntnis zu nehmen.

1. Geltung, Vertragsabschluss

1.1 redstep e.U. (im Folgenden auch redstep) vertreten durch Katharina Sigl (im Folgenden Beraterin) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Beraterin und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Beraterin schriftlich bestätigt werden.

1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Beraterin ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Beraterin bedarf es nicht.

1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.6 Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot der Beraterin bzw. der Vertrag, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote der Beraterin sind freibleibend und unverbindlich.

2. Social Media Kanäle

Die Beraterin weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Beraterin nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Beraterin arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die Beraterin beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Beraterin aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

3. Konzept- und Ideenschutz

Hat der potenzielle Kunde der Beraterin vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Beraterin dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

3.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Beraterin treten der potenzielle Kunde und die Beraterin in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde. 

3.2 Der potenzielle Kunde anerkennt, dass die Beraterin bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat. 

3.3 Das Konzept untersteht in seinen inhaltlichen, sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Beraterin ist dem potenziellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

3.4 Das Konzept enthält darüber hinaus relevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Programmdesign- und Entwicklungen für Marketing, Kommunikation und Bildung, Creative Baselines, Content aller Art sowie Event Designs, Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

3.5 Der potenzielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Beraterin im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Marketing- Kommunikations- und Bildungs sowie Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

3.6 Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Beraterin Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Beraterin binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben. 

3.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Beraterin dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Beraterin dabei verdienstlich wurde.  

3.8 Der potenzielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Beraterin ein.

4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.

4.2 Alle Leistungen der Beraterin (insbesondere alle Vorkonzepte, Vorentwürfe, Skizzen, Textmuster, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.

4.3 Der Kunde wird der Beraterin zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Beraterin wiederholt werden müssen oder verzögert werden. 4.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert das die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Beraterin haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Beraterin wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Beraterin schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Beraterin bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Beraterin hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

4.5 Der Kunde ist selbst für die Sicherung seiner Daten verantwortlich, insbesondere wenn er selbst Daten, Webseiten oder Inhalte pflegt und verändert und kein Wartungsvertrag besteht. 

4.6 Die Beraterin hat das Recht einer Erwähnung und einer zeitlich unbefristeten Verlinkung zu www.redstep.at auf einer von ihr erstellten Internetpräsenz.

5. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

5.1 Die Beraterin ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die Beraterin wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Beratungsvertrages aus wichtigem Grund.

6. Termine

6.1 Schriftlich verbindlich vereinbarte Beratungstermine können von den Vertragsparteien bis 48 Stunden vor den jeweiligen Terminen kostenfrei abgesagt und verlegt werden. Bei einer Absage des Kunden innerhalb einer Frist von 24 Stunden vor dem Termin kann die Beraterin die abgesagten Beratungsstunden in Rechnung stellen. 

6.2 Für abgesagte Beratungstermine wird einvernehmlich und zeitnah ein neuer Termin festgelegt. 

6.3 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Beraterin schriftlich zu bestätigen.

6.4 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Beraterin aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Beraterin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 

6.5 Befindet sich die Beraterin in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Beraterin schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7. Vorzeitige Auflösung

7.1 Die Beraterin ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn… a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;  b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt. c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Beraterin weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Beraterin eine taugliche Sicherheit leistet;

7.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Beraterin fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

7.3 Bereits in Anspruch genommene Leistungen sind unabhängig davon zu bezahlen. 

8. Honorar

8.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Beraterin für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Beraterin ist berechtigt, bis zu 100% des vereinbarten Honorars sofort nach Auftragserteilung in Rechnung zu stellen (ausgenommen bei monatlichen Pauschalen). Sobald die Anzahlung eingelangt ist, wird umgehend mit dem Auftrag begonnen. Der restliche Teilbetrag ist nach Projektübergabe fällig.

8.2 Bei Aufträgen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist die Beraterin berechtigt, Zwischenabrechnungen zu erstellen und diese zum Anfang des Folgemonats in Rechnung zu stellen.

8.3 Sämtliche Preise auf der Website der Beraterin sind netto (exkl. MwSt.).

8.4 Basis für die Berechnung des Honorars/Angebots ist der im Angebot bzw. Vertrag vereinbarte Stundensatz. Angefallene Leistungen, Meetings und Beratungsgespräche werden pro angefangene 15 Minuten abgerechnet. 

8.5 Alle Leistungen der Beraterin, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar/Angebot abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Beraterin erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

8.6 Angebote und Aufwandsschätzungen der Beraterin sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Beraterin schriftlich veranschlagten um mehr als 20 % übersteigen, wird die Beraterin den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 20 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Angebotsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

8.7 Für alle Arbeiten der Beraterin, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Beraterin das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 ABGB wird ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Beraterin zurückzustellen.

9. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

9.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Beraterin gelieferte Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Beraterin.

9.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten Verzugszinsen in der Höhe von 10% p.a. als vereinbart. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Beraterin die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten eins Mahnschreibens in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 10,00 sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. 

9.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Beraterin sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. 

9.4 Weiters ist die Beraterin nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt. 

9.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Beraterin aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Beraterin schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen. 

10. Eigentumsrecht und Urheberrecht

10.1 Alle Leistungen der Beraterin, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Strategien, Programme, Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Beraterin und können von der Beraterin jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Beraterin jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Beraterin setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Beraterin dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Beraterin, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

10.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Beraterin, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Beraterin und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

10.3 Für die Nutzung von Leistungen der Beraterin, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Beraterin erforderlich. Dafür steht der Beraterin und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

10.4 Für die Nutzung von Leistungen der Beraterin bzw. von Werbemitteln, für die die Beraterin konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Beratungsvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung der Beraterin notwendig.

10.5 Der Kunde haftet der Beraterin für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars. 

11. Kennzeichnung

11.1 Die Beraterin ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Beraterin und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

11.2 Die Beraterin ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

12. Gewährleistung

12.1 Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Beraterin schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

12.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die Beraterin zu. Die Beraterin wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Beraterin alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Beraterin ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Beraterin mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. 

12.3 Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten der Beraterin ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.

12.4 Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Beraterin ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Beraterin haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

12.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Beraterin gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

13. Haftung und Produkthaftung

13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Beraterin und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Beraterin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“. 

13.2 Jegliche Haftung der Beraterin für Ansprüche, die auf Grund der von der Beraterin erbrachten Leistung (z.B. Marketing- Werbe – und Bildungsmaßnahmen) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Beraterin ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Beraterin nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Beraterin diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

13.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Beraterin. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

14. Datenschutz

Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.

15. Geltungen für Veranstaltungen/Workshop

Für die Geschäftsbeziehung zwischen redstep und den Teilnehmern der Veranstaltungen (Corks) gelten nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Teilnehmers erkennt redstep nicht an, es sei denn, redstep hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

16. Zahlungsbedingungen/Teilnahmegebühren

Die Abwicklung von Buchungen/Anmeldungen für die Veranstaltungen aus dem Dienstleistungsbereich Corks erfolgt über die Webseite www.redstep.at bzw. kann auch direkt per E-Mail an info@redstep.at durchgeführt werden. Die Zahlungsbedingungen unterliegen den gültigen AGBs des Veranstalters redstep.

a) Nach Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Anmeldebestätigung sowie eine Rechnung zugesandt, die mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen ist. Einlass zur Fachtagung kann nur gewährt werden, wenn die Zahlung 14 Tage vor Veranstaltungstermin am Konto des Veranstalters eingelangt ist. Auf dem Zahlungsbeleg sind Rechnungsnummer und Teilnehmername zu vermerken, um eine schnelle Zuordnung der Zahlung zu ermöglichen. Bei Zahlungsverzug ist der Kunde zum Ersatz sämtlicher Mahnkosten und Inkassospesen verpflichtet.

b) Eine gültige Anmeldung setzt eine durchgeführte Bezahlung seitens des Teilnehmers voraus.

c) Die Teilnehmergebühren sind bei der jeweiligen Veranstaltung auf der Website von redstep ausgeschrieben.

17. Storno durch den Teilnehmer/Nichterscheinen des Teilnehmers

Die kostenfreie Stornierung der Buchung ist bis min. 4 Wochen vor der Veranstaltung möglich. Für Stornierungen nach diesem Zeitpunkt fällt der gesamte Teilnehmerbetrag zur Zahlung an.

Die Nennung eines Ersatzteilnehmers ist willkommen und ohne Zusatzkosten in schriftlicher Form (per E-Mail an: info@redstep.at) möglich. Bei Nichterscheinen des Teilnehmers oder der Ersatzperson wird der gesamte Ticketpreis einbehalten. Die Stornierung kann ausschließlich per E-Mail an den Veranstalter redstep erfolgen: info@redstep.at

Die in der Rechnung angeführte Rechnungsnummer sowie die Bankverbindung (IBAN, BIC) des Stornierenden ist bekanntzugeben. Ohne Angabe dieser Rechnungsnummer kann eine Stornierung nicht erfolgen.

18. Absage der Veranstaltung

Der Veranstalter bittet um Verständnis, dass im Fall einer Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter aufgrund des Ausfalles von Referenten, höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, kein Ersatztermin angeboten werden kann. In diesem Fall wird die gesamte Teilnahmegebühr zurückerstattet. Wir bemühen uns, Sie über Absagen oder erforderliche Änderungen des Programms rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn zu informieren. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

19. Haftung, Unmöglichkeit

redstep haftet nicht für Verluste oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände auf Veranstaltungen. Wir möchten Sie daher bitten, in den Pausen keine Wertgegenstände oder wichtige Materialien im Tagungsraum zurückzulassen.

Schadenersatzansprüche gegen den Veranstalter sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen, es sei denn, wir haben vorsätzlich oder schlicht grob fahrlässig gehandelt, wofür der Anspruchsteller nachweispflichtig ist. Auf jeden Fall ist ein Ersatz für indirekte Schäden und Folgeschäden, einschließlich entgangenen Gewinns, ausgeschlossen.

Für die Richtigkeit der im Zuge der Veranstaltung von den Referenten gemachten Aussagen übernimmt redstep keine Haftung bzw. Gewährleistung. Ferner wird – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung für Personenschäden übernommen, die sich in den Veranstaltungsräumlichkeiten, in den Pausenräumen und Gangflächen sowie Nebenräumen der Veranstaltung ereignen.

20. Datenschutz

Der Teilnehmer ist einverstanden, dass er gelegentlich per Fax, E-Mail oder telefonisch von redstep über deren Produkte und Dienstleistungen (z. B. Produktmailings oder Produktneuheiten) informiert wird und die Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, E-Mail) für diesen Zweck gespeichert und verwendet werden. Auch ist der Teilnehmer einverstanden, dass Fotos, Filmaufnahmen, Interviews etc., die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemacht werden, vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden dürfen.

Die Zustimmung zur Verwendung der Daten kann jederzeit durch E-Mail an info@redstep.at widerrufen werden.

21. Änderungen des Veranstaltungsprogrammes

In Ausnahmefällen notwendige Änderungen des Tagungsprogramms, der Referenten, des Veranstaltungsortes, etc. – behalten wir uns vor. Diesbezügliche Rückfragen richten Sie bitte an die Organisationsleitung der Veranstaltung oder an die Geschäftsleitung von redstep.

22. Urheberrecht

Die im Rahmen unserer Veranstaltungen verwendeten Veranstaltungsbroschüren, Veranstaltungshomepage, Newsletter und Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne unsere Einwilligung bzw. jener der jeweiligen Referenten vervielfältigt oder gewerblich benutzt werden.

23. Anzuwendendes Recht

 Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Beraterin und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

24. Erfüllungsort und Gerichtsstand

24.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Beraterin.

24.2. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Beraterin und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird, das für den Sitz der Beraterin sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Beraterin berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen. 16.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

 

© redstep e.U., Katharina Sigl